Das Bundesarbeitsarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 13. Mai 2015 (2 AZR 565/14) nochmals bestätigt, dass an die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ohne vorherige Durchführung des gesetzlich vorgesehenen betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM), hohe Anforderungen zu stellen sind. Jede krankheitsbedingte Kündigungen setzt neben einer negativen Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit und einer darauf beruhenden erheblichen […]
