0209 / 1 52 57
Mediation
EN
EN

09/07/2015

Vergütungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern: Endlich im Beschlussverfahren!

Zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied besteht oft Streit darüber, ob bei der Wahrnehmung von betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben oder der Teilnahme an einer Schulung es sich um berechtigte Betriebsratstätigkeit handelt und deshalb der Arbeitgeber Vergütung zahlen muss.

Bisher war die Rechtsprechung überwiegend der Meinung, dass das Betriebsratsmitglied seiner Ansprüche im Individualprozess durchsetzen muss, auch wenn der Arbeitgeber ausschließlich auf Betriebsverfassungsrecht gestützte Einwendungen erhob, weil er meinte, die Betriebsratstätigkeit sei nicht erforderlich oder die Schulung sei nicht notwendig.

Hier zeichnet sich nun eine Wende in der Rechtsprechung ab. Das BAG hat mit Urteil vom 04.12.2013, 7 ABR 7/12 entschieden, dass die Entfernung einer individualrechtlichen Abmahnung, bei der der Entfernungsanspruch auf den Gesichtspunkt der Behinderung als Betriebsratsmitglied gestützt war, im Beschlussverfahren erhoben werden muss.

Damit sind auch die oben bezeichneten Vergütungsansprüche, denen der Arbeitgeber nur betriebsverfassungsrechtliche Einwendungen entgegen setzt, im Beschlussverfahren durchzusetzen.

Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für das Betriebsratsmitglied.

Die dem Betriebsratsmitglied entstehenden Anwaltskosten müssen damit, auch im Unterliegensfall vom Arbeitgeber getragen werden (§ 40 BetrVG), außer bei Mutwillen. Den Arbeitnehmer trifft kein Kostenrisiko mehr, auch nicht das Risiko der Gerichtskosten, denn das Beschlussverfahren ist kostenfrei.

Umgekehrt steigt das Risiko des Arbeitgebers, der sich solchen Ansprüchen entgegenstellt.  

 

Kategorie:
Author: Manfred Stolz