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Mediation
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Kosten

Wir sprechen mit Ihnen von Anfang an offen über die Kosten unserer Beauftragung!

Je nach Art und Umfang der Tätigkeit bestimmen sich unsere Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer mit Ihnen vereinbarten Vergütungsvereinbarung.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir den Schriftwechsel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sofern eine Rechtsschutzversicherung nicht besteht, informieren und beraten wir Sie vorab auch dem Thema Prozesskostenhilfe. Bei Betriebsräten trägt unsere Kosten der Arbeitgeber.

Generell gilt: Auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, eine Beratung lohnt sich immer. Wir informieren Sie in jedem Falle über bei uns entstehende Rechtsanwaltsgebühren und auch über das mit einem Prozess insgesamt verbundene Kostenrisiko.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses telefonisches Vorgespräch mit einem  Rechtsanwalt an. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennenzulernen und von uns eine erste Bewertung Ihres Anliegens zu erhalten. Anhand unserer umfangreichen Erfahrungen können wir Ihnen auch eine schnelle Einschätzung liefern, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintreten wird.

Rufen  Sie uns einfach an. Daraus entstehen für Sie keinerlei Verpflichtungen.

Ersetzt die telefonische Rechtsberatung durch eine Rechtsschutzversicherung ("Schadensservice")  den Fachanwalt?

Ist der durch die Rechtsschutzversicherung empfohlene "Vertrauensanwalt" ein vollwertiger Ersatz für die Beratung und Vertretung durch einen unabhängigen und vom Mandanten selbst ausgewählten Fachanwalt?

Rechtsanwalt Dr. Hubert van Bühren, Ehrenpräsident der Rechtsanwaltskammer Köln und bis 2013 deren Präsident, Autor und Herausgeber zahlreicher Handbücher und Kommentare, u. a. zur Rechtsschutzversicherung und zum Versicherungsrecht, und einer der renommiertesten deutschen Fachanwälte für Versicherungsrecht, schreibt hierzu in der Zeitschrift "Recht und Schaden", Februar 2016, S. 55:

"Nahezu alle Rechtsschutzversicherer bieten eine telefonische Rechtsberatung - Tag und Nacht - an, um einem vermeintlichen Wunsch der Versicherungsnehmer entgegenzukommen. Die Rechtsschutzversicherung verfolgen mit der telefonischen Rechtsberatung das erkennbare Ziel, den Versicherungsnehmer von der Beratung durch einen von ihm selbst gewählten Rechtsanwalt abzuhalten. Rechtsschutzversicherer weisen mit Stolz darauf hin, dass 80 % der telefonischen Rechtsberatung Erfolg hatten und damit der Schadenfall erledigt sei.

Zwar dürfte es zutreffen, dass die telefonische Rechtsberatung durch Rechtsanwälte erfolgt, es handelt sich in den meisten Fällen um junge Kolleginnen und Kollegen mit geringer oder keiner Berufserfahrung. Folgerichtig werden die Namen der Rechtsanwälte, welche telefonische Rechtsberatung betreiben, wie ein Geheimnis gehütet, eine Überprüfung der Qualifikation dieser Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kann nicht erfolgen. Es ist auch mehr als zweifelhaft, dass angesichts der Vielschichtigkeit der Rechtsgebiete und Rechtsprobleme ein qualifizierter Rat am Telefon erteilt werden kann, erst recht, wenn keinerlei Unterlagen eingesehen werden können. Über die Anzahl der regresspflichtigen Falschberatungen gibt es keine Statistik, es sind nur Einzelfälle bekannt: 

Die Liste der sog. Vertrauensanwälte wird ebenfalls von den Rechtsschutzversicherern geheim gehalten. Es gibt auch nur wenig Kollegen, die sich als "Vertrauensanwälte" outen. Die Qualifikation dieser Vertragsanwälte verbleibt ebenfalls in Dunkeln. Die einzige nachprüfbare "Qualifikation" dieser Kolleginnen und Kollegen besteht darin, dass diese bereit sind, Gebührenabschläge hinzunehmen. Rechtsanwälte, die besonders kompetent sind, haben im Regelfall auch einen großen wirtschaftlichen Erfolg, so dass sie wenig daran interessiert sind, Gebührenabschläge zu vereinbaren."

Rechtsanwalt Herbert Schons, Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, verweist auf den "Interessenkonflikt des Versicherers (Versicherungsunternehmen), der entsteht, wenn er auf die Anwaltsbestimmung Einfluss nimmt. Sein wirtschaftliches Interesse liegt darin, dass das Ziel der Rechtswahrnehmung allein die Vermeidung von Kosten sein könne, so dass im Ergebnis die Verwirklichung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers unterbliebe." (Anwaltsblatt 2010, 861 ff.) und verweist hierzu auf einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofs.

Deshalb: Wenn Sie uns beauftragen, werden wir nur für Sie und für Ihre Interessen tätig. Wir stehen in keinerlei vertraglichen oder sonstigen Beziehung zu einer Rechtsschutzversicherung.

Ihr Auftrag verpflichtet uns, nur Ihre Interessen bestmöglich rechtlich durchzusetzen.

Wir übernehmen die vollständige Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und führen alle notwendigen Gespräche mit ihr.