Seit mehr als dreißig Jahren berät und vertritt unsere Kanzlei Privatpersonen, niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie in Krankenhäusern tätige Ärzte. Die Tätigkeit unserer Rechtsanwälte umfasst neben dem Kernbereich des Arzthaftungsrechtes auch folgende Tätigkeiten:
- Beratung zu ärztlichen Behandlungsfehlern
- Herausgabe von Behandlungsunterlagen
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und anderen Schadensersatzansprüchen im gerichtlichen Verfahren
- Beratung und Vertretung im Verfahren der Gutachterkommission der Ärztekammern
- Vertretung gegenüber privaten Krankenversicherungen (PKV), beispielsweise bei Krankentagegeldansprüchen
- Beratung und Vertretung im ärztlichen Berufsrecht
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Veterinärhaftungsrecht und Berufsrecht der Veterinäre