Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.09.2014 – 6 AZR 636/13 – bestätigt, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB keine Diskriminierung auf Grund des Lebensalters von Arbeitnehmern darstellen und insoweit auch nicht gegen europäisches Recht verstoßen. Wie ist die Entscheidung einzuordnen? Die vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen bestimmen […]
