Der Gesetzgeber hat ab 01.07.2014 eine abschlagsfreie Frührente ab dem 63. Lebensjahr eingeführt. Die vor fünf Jahren eingeleitete Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 schrittweise auf 67 ist dadurch eingeschränkt worden. Die neue Vergünstigung gilt allerdings nur befristet und für einen begrenzten Personenkreis. Ab 01.07.2014 kann abschlagsfrei die Altersrente • mit Erreichen des 63. Lebensjahres • […]