Neuer Mindestlohn für Beschäftigte der Fleischindustrie
Erstmalig erhalten auch die rund 81.000 Beschäftigten der Fleischindustrie einen allgemeinverbindlich festgesetzten Mindestlohn. Dieser beträgt ab Augut 2014 brutto 7,75 €, ab dem 01.12.2014 brutto 8,00 € und wird danach in zwei weiteren Schritten im Jahre 2015 und 2016 bis zu brutto 8,75 € angehoben.
Erhöhung des Mindestlohnes für Maler und Lackierer
Der bereits seit längerem allgemeinverbindliche Mindestlohn für Maler und Lackierer wird ab dem 01.08.2014 für ungelernte Arbeitnehmer auf brutto 9,90 € festgesetzt und erhöht sich danach zum 01.05.2015 auf 10,00 €. Gelernte Arbeitnehmer erhalten in den alten Bundesländern (ohne Berlin) ab dem 01.08.2014 brutto 12,50 € .