Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist beendet. Änderungen des AÜG und des Betriebsverfassungsgesetzes treten zum 1.4.2017 in Kraft. Insbesondere für Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben wir die aus unserer Sicht für die Betriebsratsarbeit wesentlichen Änderungen in einer Synopse gegenübergestellt. synopse-der-neuregelungen-aueg-betrvg-ab-1-4-2017-fuer-betriebsraete