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19/09/2016

Betriebsrentner der Volksfürsorge erstreitet Erhöhung der Betriebsrente gegenüber dem Versicherungsunternehmen Generali

P R E S S E M I T T E I L U N G

Köln – Das Arbeitsgericht Köln hat am 07.09.2016 die Generali Versicherung AG in Hamburg dazu verurteilt, die Betriebsrente eines ehemaligen Volksfürsorge-Außendienstmitarbeiters zu erhöhen.Das Unternehmen, das bereits 2009 mit der Volksfürsorge fusionierte, ist etwa 4.300 Betriebsrentnern der ehemaligen Volksfürsorge zur Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung verpflichtet. Im Sommer 2015 verweigerte die Generali allen Betriebsrentnern die Erhöhung ihrer betrieblichen Altersversorgung um 2,1 Prozent. Stattdessen sollten die Pensionäre lediglich 0,5 Prozent mehr erhalten.

Bundesweit organisierten sich daraufhin eine Vielzahl von Betriebsrentnern und erhoben Klage vor unterschiedlichen deutschen Arbeitsgerichten.

Als erstes nordrhein-westfälisches Arbeitsgericht sprach das Arbeitsgericht Köln im Rahmen eines Musterprozesses einem der ehemaligen Volksfürsorge-Mitarbeiter nunmehr eine monatliche Erhöhung um 72,76 € zu.

Rechtsanwalt Manfred Stolz, Gründer und Partner der arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei Stolz & Faust in Gelsenkirchen, erklärt: „Ein Abweichen des auch für die gesetzlichen Renten geltenden Steigerungsbetrages von 2,1 Prozent ist nur zulässig, wenn das Unternehmen wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die höheren Renten bezahlen zu können. Das ist eindeutig nicht der Fall. Die Generali hat Gewinne in Millionenhöhe erzielt. Zudem ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass die zugrundeliegende Regelung zu unbestimmt ist. Auch wenn die Generali sicherlich Berufung zum Landesarbeitsgericht Köln erheben wird, so ist dies doch ein wichtiger Etappensieg für die Betriebsrentner.“

Die insgesamt 700 klagenden Pensionäre der Volksfürsorge sind untereinander gut vernetzt. Sie betreiben die Internetseite „KeineSorge.org“, über die sie ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen informieren.

Auch im Sommer 2016 hat die Generali erneut statt eines Steigerungsbetrages von 4,25 % den Betriebsrentnern nur 0,5 % mehr zugestanden. Alle Gesellschaften des Generali-Konzerns in Deutschland verzeichneten in den vergangenen Jahren erhebliche Gewinne, z. B. die Generali-Versicherung AG in 2015 von über 90 Mio. Euro.

Arbeitsgericht Köln, AZ: 7 Ca 2664/16

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Author: Manfred Stolz