Alljährlich zur Sommerzeit gehen die Diskussionen über das Thema „Hitzefrei im Betrieb“ immer wieder aufs Neue los.
Wir beteiligen uns in der gebotenen Kürze mit den drei folgenden Thesen:
- Entgegen landläufiger Meinung gibt es kein allgemeines „Hitzefrei im Betrieb“ bei Erreichen bestimmter Temperaturen.
- Die sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) als Konkretisierung der Verordnung über Arbeitsstätten regeln, dass ein Raum von mehr als 35° Celsius als Arbeitsraum nicht geeignet ist, sofern nicht bestimmte technische Maßnahmen vorhanden sind oder bestimmte organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden.
- Betriebsräte sollten versuchen, das Problem durch eine geeignete Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber gemeinsam zu regeln. Es handelt sich im Rahmen des § 87 Abs. 1 Ziff. 7 Betriebsverfassungsgesetz um einen Tatbestand der erzwingbaren Mitbestimmung.