Wir freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass unser Kollege und Sozius Rechtsanwalt Zundel ab sofort die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht führt.
Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn in dem entsprechenden Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Mit dem Führen der Fachanwaltsbezeichnung geht eine gesetzlich geregelte Fortbildungsverpflichtung einher.