Unter Mediation versteht man ein außergerichtliches Verfahren, in dem die Konfliktparteien unter professioneller Anleitung darin unterstützt werden, selbst eine Lösung zu finden, die ihren Interessen am bestehen entspricht. Anders als im gerichtlichen Verfahren stehen nicht nur einzelne Positionen der beiden Kontrahenten im Vordergrund. Vielmehr zielt das Mediationsverfahren darauf ab, zwischen den Parteien einen in die Zukunft gerichteten tragfähigen Konsens herbeizuführen, der die gesamte Interessenlage der Parteien bis hin zum persönlichen Umgang umfasst.
Der Mediator schlichtet nicht unmittelbar einen Streit; er entscheidet auch nicht darüber, wer im Recht ist. Seine Rolle ist es vielmehr, die Konfliktparteien miteinander ins Gespräch zu bringen und die Parteien zu einer selbst erarbeiteten Lösung zu bringen.
Dabei bedient sich die Mediation eines strukturierten Verfahrens, das in sechs Phasen unterteilt ist. Am Ende des Verfahrens steht eine Abschlussvereinbarung.