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Mediation
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17/03/2013

Elterngeld mindert Hartz-IV

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 13.03.2013 - L 6 AS 623/11 entschieden, dass bezogenes Elterngeld als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen ist und damit auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen ist. Das Landessozialgericht hielt die Anrechnung für verfassungsgemäß. Damit wird Elterngeld (mit Ausnahme einer abzuziehenden Versicherungspauschale) behandelt wie Kindergeld, das ebenfalls als Einkommen zu berücksichtigen ist.

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Author: Jörg Faust