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Mediation
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29/01/2015

Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern

Wehrt sich ein Betriebsratsmitglied im Arbeitsgerichtsprozess gegen eine Abmahnung, war bisher nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) das Urteilsverfahren die richtige Klageart.

Nach dem BAG Urteil vom 04.12.2013 kann ein Betriebsratsmitglied nun im Beschlussverfahren vorgehen, wenn er nur behauptet, die Abmahnung benachteilige ihn, weil er Betriebsratsmitglied sei. Dann wird in diesem Prozess die Abmahnung insgesamt - nicht etwa nur im Hinblick auf das betriebsverfassungsrechtliche Benachteiligungsverbot - geprüft.  

Im kollektivrechtlichen Beschlussverfahren muss der Arbeitgeber die Anwaltskosten des Betriebsratsmitgliedes nach § 40 BetrVG tragen, während im bisher allein maßgeblichen Urteilsverfahren jede Partei ihre Kosten in der ersten Instanz selbst trägt.  

Die Entscheidung schränkt naturgemäß die Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers erheblich ein und erweitert die Abwehrmöglichkeiten des Betriebsrates und seiner Mitglieder.

 

 

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Author: Manfred Stolz