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Mediation
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06/09/2016

Telefon- und Internetanschluss für den Betriebsrat

Der Betriebsrat hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes Anspruch auf Internetzugang und Telefonanschluss.

Betriebsräte fürchten aber oft, dass der Arbeitgeber dies zur Überwachung des Betriebsrates z. B. bei Internetrecherchen nutzt. Sie verlangen deshalb einen separaten Anschluss über einen eigenen Server und eine separate Telefonanlage.

Arbeitgeber verweigern dies regelmäßig unter Hinweis auf die zusätzlichen Kosten und weil hierdurch eine Sicherheitslücke entsteht.

Hier schafft nun ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.04.2016 Klarheit:

Die bloße Möglichkeit technischer Kontrollen durch den Arbeitgeber berechtigt den Betriebsrat noch nicht, unabhängige Anschlüsse zu verlangen. Dies ist erst der Fall, wenn ein durch objektive Tatsachen begründeter Verdacht einer missbräuchlichen Ausnutzung durch den Arbeitgeber besteht. Ein Arbeitgeber, der Internetaktivitäten des Betriebsrates einschließlich des E-Mail-Verkehrs unzulässig kontrolliert, macht sich zudem wegen Behinderung der Betriebsratstätigkeit strafbar.

Der Arbeitgeber kann aber nicht generell Internetseiten sperren, für die der Betriebsrat ein berechtigtes Interesse hat.

Auch kann der Betriebsrat für Recherchen die Einrichtung eines anonymen Gruppenaccount verlangen, damit für Außenstehende nicht erkennbar ist, welches Betriebsratsmitglied eine konkrete Recherche durchgeführt hat.

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Author: Manfred Stolz