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Mediation
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Soforthilfe bei Kündigung

Der Arbeitgeber hat Sie gekündigt, droht mit einer Kündigung oder legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor? Unterschreiben Sie nichts, sagen Sie nichts, rufen Sie uns an!

Sie können sich gegen Kündigungen erfolgreich wehren, um entweder Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine ansehnliche Abfindung zu bekommen.

Aber Sie müssen wachsam sein und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge unternehmen. Dann haben Sie Chancen auf eine gute Abfindung, auch weit mehr als die „Regelabfindung“ von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Arbeitnehmer immer bei arbeitgeberseitigen Kündigungen eine Abfindung erhalten. Das ist nicht so. Abfindungen müssen ausgehandelt, manchmal auch erstritten werden.

Sie müssen professionell vorgehen und dazu brauchen Sie professionelle Unterstützung. Ratgeber oder Informationen im Internet ersetzen nicht die individuelle Beratung durch den Fachanwalt!

Im Arbeitsrecht gelten extrem kurze Fristen und Termine: Eine Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht erhoben werden. Bestimmten Formfehlern des Arbeitgebers bei der Kündigung muss man innerhalb einer Woche begegnen. Lohn- und Gehaltsansprüche verfallen aufgrund tariflicher oder arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen häufig schon nach zwei oder drei Monaten.

Wenn Sie gekündigt wurden, egal ob fristgemäß oder fristlos: Setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung. Wir liefern Ihnen sofort eine erste Einschätzung und beraten Sie zügig und schnell zu den Erfolgsaussichten.

Lassen Sie sich unter keinen Umständen auf einen Aufhebungsvertrag, einen Abwicklungsvertrag oder auch eine Eigenkündigung ein - egal welchen Druck der Arbeitgeber auf Sie ausübt.

Bleiben Sie im Falle einer erteilten Abmahnung nicht untätig, sondern erarbeiten mit uns die richtige Strategie des weiteren Vorgehens.