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Mediation
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13/06/2016

Hitzefrei im Betrieb

Alljährlich zur Sommerzeit gehen die Diskussionen über das Thema „Hitzefrei im Betrieb“ immer wieder aufs Neue los.

Wir beteiligen uns in der gebotenen Kürze mit den drei folgenden Thesen:

  1. Entgegen landläufiger Meinung gibt es kein allgemeines „Hitzefrei im Betrieb“ bei Erreichen bestimmter Temperaturen.
  1. Die sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) als Konkretisierung der Verordnung über Arbeitsstätten regeln, dass ein Raum von mehr als 35° Celsius als Arbeitsraum  nicht geeignet ist, sofern nicht bestimmte technische Maßnahmen vorhanden sind oder bestimmte organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden.
  1. Betriebsräte sollten versuchen, das Problem durch eine geeignete Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber gemeinsam zu  regeln. Es handelt sich im Rahmen des § 87 Abs. 1 Ziff. 7 Betriebsverfassungsgesetz um einen Tatbestand der erzwingbaren Mitbestimmung.

 

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Author: Jörg Faust